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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eli Paket GmbH (nachfolgend Leistungserbringer genannt), Am Heerbusch 10, 44894 Bochum, info@eli-paket.de, IK-330506147, Telefonnummer 0234 54572960 gelten für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. Grundsätzlich richtet sich das Angebot ausschließlich an privat Verbraucher, mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Regelungen sind schriftlich vom Kunden zu vereinbaren.

2. Vertragsabschluss / Vertragslaufzeit:

2.1 Leistungsumfang:

Der Leistungserbringer ist berechtigt, für die Erfüllung des Angebotes Dritte als Dienstleister zu beauftragen. Diese erbringen Teile oder die Gesamtheit des Angebotes.

2.2 Voraussetzungen für die Belieferung:

Um die Voraussetzungen erfüllen zu können, muss der Kunde das Dokument Auswahl sowie den Antrag auf Kostenübernahme vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben. Durch das Leisten der Unterschriften, gibt der Kunde zum einen eine verbindliche Bestellung ab und zum anderen tritt der Kunde den Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber des Leistungserbringers ab. Außerdem bestätigt der Kunde, dass er keine Versorgung eines anderen Anbieters bezieht. Im Falle der Nichtzahlung seitens der Pflegekasse aufgrund einer Belieferung durch einen anderen Anbieter, übernimmt der Kunde die vollen Kosten. Der Leistungserbringer übernimmt die Antragsstellung gegenüber der Pflegekasse. Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Die Belieferung kann ausschließlich nur nach der Bewilligung des Antrages erfolgen. Bei Ablehnung des Antrages ist die Belieferung ausgeschlossen.

2.3 Belieferung:

Die Lieferung erfolgt durch Eli Paket GmbH c/o SABEDA GmbH, Parkstraße 4, 14974 Ludwigsfelde. Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel von einem bestimmten Hersteller ist nicht gegeben. Die gelieferten Produkte weisen eine kontinuierliche Qualität auf und können aufgrund dessen von verschiedenen Herstellern ausgewählt werden. Die Belieferung erfolgt kostenfrei an den Kunden oder einem von ihm bestimmten Dritten und findet gemäß des ausgewählten Lieferrhythmus statt. Der Kunde kann Lieferungen aufgrund von Ausfallzeiten wie Urlaub, Aufenthalte im Krankenhaus aussetzen. Hierfür muss der Leistungserbringer umgehend per E-Mail, Post oder telefonisch informiert werden. Rücknahmen können ausschließlich nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Wenn keine Angaben zur Belieferung gegeben sind, wählen wir für Sie das Paket 1001 mit Handschuhgröße L und einem monatlichen Lieferrhythmus aus.

2.4 Mängel/Gewährleistung:

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware umgehend zu prüfen und den Leistungserbringer über mangelhafte Ware zu informieren. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, die zu beanstandende Ware zu prüfen und auf seine Kosten zurückschicken zu lassen. Bei ungerechtfertigten Mängeln ist der Kunde verpflichtet für die angefallenen Kosten aufzukommen. Die angegeben Mindesthaltbarkeitsdaten sind zu beachten. Des Weiteren übernimmt der Leistungserbringer keine Gewähr bei falscher Lagerung oder Verwendung des Kunden, sofern diese Schäden nicht auf schuldhaftes Verhalten des Leistungserbringers zurückzuführen sind.

2.5 Vertragslaufzeit und Kündigung:

Die Belieferung findet für einen unbestimmten Zeitraum statt, es sei denn, es ist ein bestimmter Bewilligungszeitraum der Pflegekasse gegeben. Beendet die Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme, ist die Belieferung somit auch beendet. Nach Ablauf des bewilligten Zeitraumes muss erneut ein Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden. Der Kunde kann die Belieferung mit einer Frist von 14 Tage zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder telefonisch erfolgen.

3. Abrechnung / Zahlung / Eigentumsvorbehalt:

Bei Genehmigung des Antrages auf Kostenübernahme der Pflegekasse, übernimmt diese die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel für den bewilligten Zeitraum in Höhe der freigegebenen Höhe. Der Leistungserbringer bedient sich bei Abrechnungszwecken eines externen Abrechnungsdienstleisters. Die Abrechnung findet direkt mit der Pflegekasse statt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Leistungserbringers. Falls die Krankenkasse die Rechnung ablehnt und keine Einigung stattfinden kann, muss der Kunde die Kosten selbst tragen. Sollte die Zahlung seitens der Pflegekasse ausbleiben, ist der Kunde verpflichtet, die offenen Beträge innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen. Eventuell anfallende Mahnkosten und Verzugszinsen gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einzuleiten, um die offenen Forderungen geltend zu machen.

4. Urheberrecht:

Die durch den Leistungserbringer erstellten Inhalte und Werte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung ist nicht gestattet, es sei denn es liegt eine schriftliche Bestätigung des Erstellers vor.

5. Schlussbestimmungen:

Es gilt deutsches Recht.

6. Salvatorische Klausel:

Sollte eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Vereinbarungen dennoch wirksam bleiben.